Zulassungsvoraussetzungen


Zulassungsvoraussetzungen:

Bitte beachten: Die genauen Übergangsbedingungen in die 11. Klasse der MSS regelt die „Schulordnung für die öffentlichen Realschulen plus,
Integrierten Gesamtschulen, Gymnasien, Kollegs und Abendgymnasien“ in §30ff (Link: http://www.mbwjk.rlp.de/fileadmin/mbwjk/Bildung/Broschuere_Uebergreifende_Schulordnung_2009.pdf)

Hier finden Sie eine unverbindliche Zusammenfassung:

Die Voraussetzungen für Schüler/-innen von Integrierten Gesamtschulen

Ausschlaggebend ist das Jahreszeugnis der 10. Klasse:

  • mindestens drei E2-Kurse
  • davon mindestens zwei E2-Kurse in den Fächern D, M, E, (F)
  • ein weiterer, dritter E2-Kurs aus den Fächern Biologie, Chemie, Physik
  • in den E2-Kursen mindestens die Note ausreichend
  • in allen E1-Kursen mindestens die Note befriedigend
  • Der Durchschnitt aller undifferenzierten Fächer muss mindesten 3,49 betragen. Dabei müssen die Einzelnoten mindestens ausreichend sein.

Die Voraussetzungen für Schüler/-innen von Gymnasien

  • Versetzung in Klasse 11

Die Voraussetzungen für Realschüler/-innen (Rheinland-Pfalz)

Ausschlaggebend ist das Jahreszeugnis der 10. Klasse:

  • alles „befriedigend“? -> Zugang zur MSS
  • NUR Sport unter „befriedigend“ -> Zugang zur MSS
  • maximal zweimal „ausreichend“ und Ausgleich mit mindestens „gut“
    -> Zugang zur MSS, wenn nicht zweimal „ausreichend“ in Deutsch, Mathematik, erste Fremdsprache
  • dreimal ausreichend und Ausgleich mit mindestens „gut“
    -> Zugang zur MSS, wenn mindestens einmal „ausreichend“ in musischem Fach

KEINEN Zugang zur Oberstufe haben Lernende mit

  • mehr als dreimal „ausreichend“ oder
  • einmal „mangelhaft“, außer „mangelhaft“ in Sport

 

Die Voraussetzungen für Schüler/-innen von Berufsfachschulen II

Ausschlaggebend ist das Jahreszeugnis der 10. Klasse:

  • keine Note unter ausreichend
  • Notendurchschnitt beträgt in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik, Sozialkunde, Religion oder Ethik und dem naturwissenschaftlichen Fach mindestens ,,gut“. Dabei darf die Note ,,ausreichend“ nicht mehr als einmal auftreten.
  •  in den übrigen Fächern außer Sport mindestens „befriedigende“ Leistungen.
  • Für Bewerber aus Baden-Württemberg gelten die Übergangsbedingungen ihres Bundeslandes. Im Zweifelsfall erfolgt eine Einzelfallprüfung.

 

Aufnahmeprüfung:

  • Wird die jeweilige Berechtigung nicht erteilt, kann eine Prüfung abgelegt werden. Die Prüfung findet an zwei Tagen in der letzten Unterrichtswoche vor den Ferien statt.
  •  schriftliche Prüfung (jeweils 90 Min.) in: Deutsch, Mathematik und erster Fremdsprache (ggf. auch mündliche Prüfung)
  • mündliche Prüfung (20 Min.) in einem der Fächer: Geschichte, Sozialkunde, Erdkunde, Physik, Chemie oder Biologie
    bestanden, wenn:
    Alle Fächer mindestens „befriedigend“. „Ausreichend“ in einem oder zwei Fächer können durch „gut“ ausgeglichen werden.