Großer Ansturm auf die IGS bei der diesjährigen Anmeldung der neuen Fünftklässler

 

Auch in diesem Jahr war der Ansturm auf unsere Integrierte Gesamtschule sehr groß. Inzwischen haben die Familien die Zu- und Absagen erhalten und so werden ab August 2017 112 Viertklässler aus Speyer und dem Umland in einer unserer künftigen fünften Klasse starten.

Wegen der Vielzahl der Bewerbungen musste ein Auswahlverfahren in einem Auswahlausschuss nach § 13 der Schulordnung durchgeführt werden, dem eine Vertreterin aus der Schulleitung, die pädagogische Koordinatorin der Orientierungsstufe und eine Vertreterin des Schulelternbeirats angehörten. Das Losverfahren wurde protokolliert und von der Rechtsabteilung der ADD kontrolliert, wie es den allgemeinen Aufnahmeverfahren in die Eingangsklasse der Orientierungsstufe an Integrierten Gesamtschulen entspricht.

Grundsätzlich wird bei der Zusammensetzung der einzelnen Klassen auf eine ausgewogene Leistungsfähigkeit  der Schülerinnen und Schüler geachtet, das heißt, dass die Klassen sowohl aus  leistungsstarken als auch aus leistungsschwächeren Kindern zusammengesetzt sind. Diese Erhebung erfolgt bei der Anmeldung anhand der Noten aus den aktuellen Halbjahreszeugnissen der Klassenstufe 4. Bei der Auslosung der jeweiligen Leistungsgruppe sollen vorrangig Kinder berücksichtigt werden, die ihren Wohnsitz im Gebiet des Schulträgers haben, schreibt §13.6 der SchO vor. Es ergeben sich jedoch im Rahmen des Aufnahmeverfahrens jedes Jahr Möglichkeiten für die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern aus den umliegenden Gemeinden/dem Landkreis. Daneben strebt unsere Schule zusammen mit dem Schulelternbeirat ein Geschlechtergleichgewicht an.

Teilleistungsschwächen, wie z. B. Lese-Rechtschreib-Schwäche, Dyskalkulie oder ADS müssen von allen Schularten laut den gesetzlichen Vorgaben gleich behandelt werden und spielen deshalb bei der Aufnahme keine Rolle.

Auf die häufig gestellte Frage, warum die IGS nicht einfach zusätzliche Klassen einrichtet, gibt es eine einfache Antwort: „Diese Deckelung entspricht dem vorab ermittelten Bedarf“, so die ADD auf Anfrage. Tatsache ist, dass eine Aufstockung um weitere Klassen einen großen baulichen Mehraufwand bedeuten würde. Und weil die Anmeldezahlen von Jahr zu Jahr schwanken, wäre ein Ausbau der Schule nicht zu rechtfertigen. Bei Jahrgängen mit mehr als vier Klassen ist auch das integrative Arbeiten als einer der Grundsätze einer IGS nicht mehr zu gewährleisten.

Erst ab der zehnten Klassenstufe, bedingt durch die ersten Abgänger mit Berufsreife nach Abschluss des neunten Schuljahres, bieten wir Möglichkeiten der Aufnahme für Schüler anderer Schulen. Nur in wenigen Ausnahmefällen können wir in den Jahrgängen 5-9 einzelne Schülerinnen und Schüler aufnehmen. Leider müssen wir viele Anfragen um einen Schulplätzen wegen des Wunsches nach einem Schulwechsel zu uns – vor allem aus den Gymnasien – in diesen Folgejahrgängen ablehnen.

Die Zugangsvoraussetzung in die gymnasiale Oberstufe ist derzeit nicht an eine Obergrenze gebunden. Wer nach dem Abschluss der 10. Klasse an einer anderen Schule eine Übergangsberechtigung in die Oberstufe erhält und an der IGS sein Abitur machen möchte, kann sich jeweils im Februar für den Jahrgang 11 neu anmelden.

Unsere Schulgemeinschaft ist gespannt auf alle „Neuen“. Wir freuen uns darauf, unsere zukünftigen Fünftklässler im Mai zum Kennenlernnachmittag erstmals begrüßen zu dürfen.

R. Nauert

Direktor

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